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EPG könnte im Dezember 2017 an den Start gehen, wenn ein „harter“ Brexit dies nicht noch verhindert

Das Einheitliche Patentgericht (EPG, Englisch: EU-Unitary Patent Court, UPC) könnte schon im Dezember 2017 seine Arbeit aufnehmen. Das hat das EPG-Vorbereitungskomitee am 16. Januar angekündigt. Ab Mai 2017 sind erste Vorstellungsgespräche zur Besetzung der mehr als 100 Richterstellen geplant. Über 800 Richter und Patentanwälte hatten sich beworben, 40 Prozent davon aus Deutschland: Das zeigt aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F), wie wichtig gerade Deutschland als Gerichtsstandort für Patentstreitverfahren ist.

Ab September 2017 sollen Patentinhaber nach Angaben des EPG-Vorbereitungskomitees die Gelegenheit zu einem sogenannten „Opt-Out“ bekommen, mit dem sie verhindern können, dass ihre europäischen Patente unter die neue Zuständigkeit des EPG fallen. „Für viele Unternehmen kann diese Regelung sinnvoll sein“, sagt Dr. Natalie Kirchhofer, Patentanwältin bei C&F. „Hiermit stellen sie sicher, dass ihre Schutzrechte nicht in einem einzigen Nichtigkeitsverfahren mit Wirkung für fast die gesamte EU angegriffen werden können.“ Wer ein Opt-out erklärt hat, hat aber weiterhin die Möglichkeit, eine Patentverletzungsklage beim EPG einzureichen: „Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, solange noch kein nationales Nichtigkeitsverfahren anhängig ist“, sagt Dr. Arwed Burrichter, Patentanwalt und Partner bei C&F.

Der tatsächliche Start des EPG bleibt jedoch ungewiss: Erst im November 2016 hatte die britische Regierung bei einem Treffen des EU-Wettbewerbsrates in Brüssel überraschend angekündigt, die Vorbereitungen zur Ratifikation des EPG-Abkommen trotz des Brexits fortzusetzen. Dies ist neben der Ratifikation durch Deutschland der letzte Schritt, damit das EPG wie angekündigt im Dezember 2017 seine Arbeit aufnehmen kann.

Ob und wann die Ratifikation durch Großbritannien jedoch tatsächlich er-folgen wird, bleibt angesichts des angespannten politischen Umfelds und dem von der britischen Regierung zuletzt angekündigten „harten“ Brexit offen. „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der erst gestern von Theresa May in ihrer lang erwarteten Brexit-Rede erneut geäußerten Ablehnung, sich externer Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs zu unterwerfen“, so Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner bei C&F. May hatte sich hierzu gestern wie folgt geäußert: „So we will take back control of our laws and bring an end to the jurisdiction of the European Court of Justice in Britain. Leaving the European Union will mean that our laws will be made in Westminster, Edinburgh, Cardiff and Belfast. And those laws will be interpreted by judges not in Luxembourg but in courts across this country.“ Wie in diesem Zusammenhang die Tatsache zu bewerten ist, dass die Staatssekretärin, die Ende November 2016 noch die Ratifikation durch Großbritannien in Aussicht gestellt hatte, just Mitte Dezember 2016 durch Boris Johnsons jüngeren Bruder Jo Johnson abgelöst wurde, ist ebenfalls unklar, so Karlhuber.

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