Am 22. Dezember 2016 gab auch das Landgericht (LG) Magdeburg Anlegern des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII Recht. „Sie erwarteten eine anlagegerechte Beratung, stattdessen verharmloste die Bank die enormen Risiken und preiste die Anlage zur Altersvorsorge tauglich an“, so der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Das LG teilt diese Ansicht, führt weiter aus, dass auch hinsichtlich möglicher Rückforderungen und Provisionen der Bank Beratungsfehler vorliegen und verurteilte die Salzlandsparkasse zu Schadensersatz.
Hilmar Heinze: „Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es bestätigt die Tendenz der Gerichte.“ Anfang Oktober 2016 sprach das LG Itzehoe einem HCI Shipping Select XXIV Anleger Schadensersatz zu (Az. 7 O 236/13). Zuvor urteilte das LG Bremen im Februar 2016 zu Gunsten eines HCI Shipping Select XX Anlegers (Az. 1 O 1303/14). Beide Male waren Beratungsfehler der Grund.
„Ich gehe davon aus, dass solche Beratungsfehler auch bei Investitionen in die HCI Shipping Select VII, XI, XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVIII, XIX, XXI, XXII, XXIII, 25 (XXV), 26 (XXVI), 27 (XXVII) und 28 (XXVIII) Fonds zu finden sind“, so Heinze. Immer mehr Gerichte halten Schiffsfonds für hochspekulative Anlagen, die damit generell ungeeignet zur Altersvorsorge sind. Der DFMS-Geschäftsführer: „Nicht selten verschweigen Berater diese Risiken. Solche Beratungsfehler können Schadensersatzansprüche auslösen.“ Zu beachten ist jedoch die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist. Diese beginnt ab Zeichnung der Anlage zu laufen. Der DFMS hilft mit einer kostenfreien Erstberatung.
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