>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Geisterroaming: Das steckt dahinter

Seitdem es die Möglichkeit des LTE-Roamings im EU-Ausland für deutsche Mobilfunkkunden gibt, erscheinen immer wieder Berichte über falsche Mobilfunk-Rechnungen nach Beendigung der Reise.

Hierbei handelt es sich oft um das sogenannte Geisterroaming. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de führt aus: "Beim Geisterroaming fährt der Kunde ins Ausland und nutzt dort das Handy ausschließlich für Telefonate, SMS sowie in öffentlichen WLAN-Netzen. Daten-Roaming und die mobile Internetverbindung sind abgestellt. Trotzdem tauchen nach der Rückkehr Rechnungsposten zu Daten-Roaming auf der Mobilfunk-Rechnung auf." Meistens ist auf der Handy-Rechnung der Datenverbrauch mit 1kB angegeben. Bei manchen Smartphone-Tarifen reicht dieser geringe Datenverbrauch schon aus und es wird automatisch eine Tagesflat für das Daten-Roaming hinzugebucht. Diese hat der Kunde aber gar nicht bestellt und er möchte sie auch nicht nutzen. Zudem entstehen zusätzliche Kosten.

Im ersten teltarif.de-Bericht vom April 2016 trat das Geisterroaming überwiegend bei Drillisch-Kunden auf, die das o2-Netz nutzen. Kuch sagt: "Drillisch versicherte uns: Wer sich mit seiner falschen Rechnung an die Kundenbetreuung seiner Mobilfunk-Marke wendet, bekommt den betreffenden Betrag erstattet." Es gibt inzwischen aber noch weitere Fälle. So berichtet ein teltarif.de-Leser, dass er seit Jahren kein Daten-Roaming im Ausland nutzt. Trotzdem sind nach der Reise mehrmals Tagespässe auf seiner Telekom-Rechnung aufgetaucht, obwohl das Roaming und sogar die mobile Datenverbindung deaktiviert waren. Die Telekom reagierte kundenfreundlich, weiß Kuch: "Sind trotz ausgeschaltetem Datenroaming zusätzliche Roamingkosten entstanden, werden diese laut der Telekom nach individueller Prüfung erstattet. Hierfür müssen sich die Verbraucher bei der kostenlosen Telekom-Hotline melden."

Bereits seit dem ersten Vorfall stand die Vermutung im Raum, dass es sich nicht um ein Abrechnungsproblem handelt, sondern um ein Netzproblem. Dies erhärtet sich durch den ähnlichen Vorfall im Telekom-Netz. Das Problem kann also bei allen Netzbetreibern auftreten. "Bisher sieht es so aus, dass das Geisterroaming nur bei der Nutzung von LTE mit LTE-fähigen Endgeräten im Ausland auftritt – dies teilte uns auch die Telekom mit." Das Problem sei ein technisches, da – obwohl ‚Datennutzung aus‘ oder ‚Datenroaming aus‘ ausgewählt wurde – das Endgerät trotzdem geringe Datenmengen, beispielsweise beim Einschalten, in das Internet sendet. Kuch sagt abschließend: "Kunden haben momentan keine Möglichkeit, dem Geisterroaming zu entgehen – außer sie lassen das Endgerät komplett zuhause oder sie nehmen die SIM-Karte vor dem Einschalten im Ausland heraus, um das Gerät nur fürs Surfen in WLAN-Netzen zu verwenden. Nutzer aller Mobilfunknetze und Provider sollten daher die Rechnungen nach dem Urlaub genau kontrollieren und falsche Posten sofort bei der Kundenbetreuung reklamieren."

Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter: http://www.teltarif.de/s/s66742.html

Über die teltarif.de Onlineverlag GmbH

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: keye@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.