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Expert-Plus-Insolvenz: So lässt sich der Schaden eindämmen

Die Produktlinien „Queensgold“ und „Auromaxx“ der Expert Plus GmbH sollten, den Namen nach, wahre Goldgruben darstellen. Stattdessen entpuppten sie sich als ein Schuss ins Leere. Betroffene sollten zügig ihre Ansprüche prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Die Expert Plus GmbH brachte im Jahr 2014 „Queensgold“ auf den Markt. Anleger erwarben so Gold, welches sie gleichzeitig an die GmbH verliehen. Diese versprach, nach Ende der Vertragslaufzeit, den Kaufpreis zuzüglich Zinsen für das Gold zu zahlen. Dazu kam es aber nicht. Im Februar 2015 forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung des Geschäfts an. „Einige Rückabwicklungen wären zwar erfolgt, Zinsen sollen dabei aber keine geflossen sein“, so der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Anschließend warb die Expert Plus GmbH unter der Bezeichnung „Auromaxx“ um Nachrangdarlehen. Es half nichts mehr. Am 18. Juni 2015 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az. 36e IN 1874/15). Seitdem bangen alle Anleger der Firma gleichermaßen um ihr Geld. Wer weiß, wie lange das Verfahren noch dauern wird. Hilmar Heinze: „Unabhängig davon sollten sich Betroffene klar machen, dass die Insolvenzmasse womöglich nicht zur vollen Befriedigung der Ansprüche ausreicht.“

Erst den Ausgang des Insolvenzverfahrens abzuwarten ist deshalb nicht ratsam. Vielmehr empfiehlt sich die professionelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Dafür kommen neben den Verantwortlichen auch Vermittler in Frage. Ansprüche sind möglich, wenn nicht ordnungsgemäß über die Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Handelt es sich im Fall „Queensgold“ um erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte, obwohl keine Erlaubnis der BaFin vorlag, können sich auch daraus Ansprüche ergeben. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierzu eine kostenfreie Erstberatung.

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